Impressum, Firmenanschrift gemäß § 5 ECG und zusätzliche Angaben gemäß österreichischem Mediengesetz

  • Österreichischer Genossenschaftsverband
    // Schulze-Delitzsch
    Löwelstraße 14, 1010 Wien
    Tel.: +43 (0) 1 313 28-0
    Fax: +43 (0) 1 313 28-450
    E-Mail: service@genossenschaftsverband.at
    Der ÖGV ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 1951. Vereinsaufsichtsbehörde:
    Bundesministerium für Inneres
    Revisionsaufsichtsbehörde:
    Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
    UID-Nummer: ATU 36819608 ZVR-Zahl: 074084342 DVR: 0048577 Hinweis:
    Das Vereinsgesetz und das Genossenschaftsrevisionsgesetz finden Sie unter www.ris.bka.gv.at

Angaben nach dem Mediengesetz

  • Informationen über Medieninhaber, Herausgeber und der Beteiligungen sowie Angaben zur grundlegenden inhaltlichen Richtung der Website: Herausgeber und Medieninhaber der Webseiten www.genossenschaftsverband.at und www.vb-regio-invest.at
    Österreichischer Genossenschaftsverband
    // Schulze-Delitzsch
    Löwelstraße 14, 1010 Wien
    Vorstand:
    KommR Peter Haubner
    Dr. Robert Makowitz
    Verbandsrat:
    Zum Verbandsrat klicken Sie bitte hier.
    Mitglieder und Stimmrecht:
    Eine Liste der Mitglieder finden Sie hier.
    Jedes Mitglied hat eine Stimme. Jedem Mitglied der Gruppe Volksbank steht überdies neben dieser Grundstimme für je 726.728 Euro Eigenmittel eine weitere Stimme und für je 7.267.283 Euro Primäreinlagen eine weitere Stimme zu. Ferner gebührt jedem Mitglied der Gruppe Volksbank je eine weitere Stimme für die ersten begonnenen 21.802 Euro sowie für jeweils vollendete weitere 21.802 Euro an Einlagen bei sektoreigenen Einrichtungen zur Kapitalaufbringung (Volksbanken-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.). Die Gesamtzahl der Stimmen eines Mitgliedes der Gruppe Volksbank darf jedoch nicht mehr als drei von 100 der für die stimmberechtigten Mitglieder dieser Gruppe nach obiger Basis errechneten Stimmen betragen. Stichtag für die Ermittlung des Stimmrechtes ist der Jahresabschluss des dem Jahr des Verbandstages zweitvorangehenden Jahres. In Angelegenheiten, in denen auf dem Verbandstag Mitglieder der Gruppe Volksbank und Mitglieder der Gruppe Ware und Dienstleistung gemeinsam abstimmen, sind die abgegebenen Stimmen der Mitglieder der Gruppe Ware und Dienstleistung ohne Veränderung des innerhalb dieser Gruppe erzielten Abstimmungsergebnisses mit der Zahl zu multiplizieren, die dem Verhältnis der von den ordentlichen Mitgliedern der Gruppe Volksbank abgegebenen Stimmen zur Zahl der abstimmenden Mitglieder der Gruppe Volksbank entspricht. Grundlegende inhaltliche Richtung:

    • Präsentation des ÖGV und seiner Mitgliedergruppen "Volksbank" und "Ware"
    • Präsentation der Volksbanken und des Volksbanken-Verbundes
    • Informationen zu speziellen Serviceleistungen für Genossenschaften und Gründer
    • Weiterführende Informationen zu Genossenschaften
    Technische Umsetzung:
    Accenture Tigital GmbH
    Grasbergergasse 13, 1030 Wien
    Tel.: +43 (0) 50 4009-0

Nutzungsbestimmungen

  • Der Österreichische Genossenschaftsverband // Schulze-Delitzsch prüft und aktualisiert die Informationen auf seinen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Das Herstellen von Verbindungen zu derartigen Websites erfolgt auf eigene Gefahr. Der Österreichische Genossenschaftsverband ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Des weiteren behält sich der Österreichische Genossenschaftsverband das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Die Websites des Österreichischen Genossenschaftsverbandes dienen nicht dazu, eine individuelle Anlage- oder sonstige Beratung zu ersetzen. Die Informationen auf diesen Websites sind keine zuverlässige Grundlage für Veranlagungs- und andere Entscheidungen. Die Performance in der Vergangenheit ist nicht notwendigerweise ein Hinweis auf die zukünftige Performance. Bitte kontaktieren Sie stets Ihren Kundenberater, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen! Es besteht kein Anspruch auf Nutzung und Verfügbarkeit der Services. Die Betreiber garantieren nicht für Betriebsunterbrechungen bzw. eine unangekündigte Einstellung des Service, sowie für eine sichere und fehlerfreie Zurverfügungstellung der Dienste. Der Österreichische Genossenschaftsverband verpflichtet sich, die bei jeglicher Kontaktaufnehme/Registrierung und bei der Nutzung der Dienste durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich innerhalb des Mitgliederkreises und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hiezu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht oder der Teilnehmer hierzu seine Zustimmung gegeben hat.

Angaben gemäß Lobbying- und Interessenvertretungstransparenzgesetz BGBl. I Nr. 64/2012

  • Der Österreichische Genossenschaftsverband ist ein Interessenverband im Sinne des § 4 Ziff. 8 LobbyG. Organe und Dienstnehmer des Österreichischen Genossenschaftsverbandes üben im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch Interessenvertretung im Sinne des LobbyG aus. Das Ausmaß dieser Tätigkeiten bezogen auf die jährliche Arbeitszeit erreicht jedoch derzeit bei keinem Organ oder Mitarbeiter die gesetzliche Qualifikation einer überwiegenden Tätigkeit im Sinne des § 12 Abs. 2 LobbyG.

Vereinszweck

    • die Prüfung der Einrichtungen, der Geschäftsführung und der Vermögenslage der Verbandsmitglieder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen der Satzung und der vom Vorstand erlassenen Prüfungsanweisungen; die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Früherkennungssystems (§ 61 Abs 1 BWG)
    • die Wahrnehmung der gemeinsamen genossenschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Belange der Verbandsmitglieder auf nationaler und internationaler Ebene einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit, des Marketings und der Organisation - wobei die damit verbundenen Aufgaben gegebenenfalls inklusive der Budgetfestsetzung delegiert werden können
    • die Beratung und Unterrichtung der Verbandsmitglieder in der Unternehmensführung einschließlich der Unternehmensbewertung; die Hilfe­leistung in Abgabensachen; die Pflege des Erfahrungsaustausches sowie die Schulung von Funktionären und Angestellten der Verbandsmitglieder
    • die Regelung der Arbeitsbedingungen innerhalb des Geltungsbereiches der Mitgliedersatzungen und der Verbandssatzung im Sinne des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1973, BGBl. 1974/22, betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz)
    • die Pflege des Genossenschaftsgedankens, insbesondere durch Anregungen und Anleitungen zur Gründung neuer Genossenschaften
    • die Bildung oder Mitwirkung an der Bildung von zweckgewidmeten Fonds, die gemeinschaftlichen Interessen dienen und durch eigene Organe (Ausschüsse) verwaltet werden können
    • die Vertretung der Mitglieder